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Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungs­rente

Die Rentenversicherung lehnt ab, sobald aus ihrer Sicht eine der drei Voraussetzungen des § 43 SGB VI fehlt. Im Bescheid steht, an welcher – und genau dort setzt der Widerspruch an. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG).

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So geht es

  1. Bescheid hochladenDie App rechnet die Frist aus der Bekanntgabe – bei Postzustellung im Inland gilt der vierte Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X), nicht das Datum auf dem Bescheid.
  2. Begründungsmuster lesenJede Ablehnung muss begründet sein (§ 35 Abs. 1 SGB X): Die App markiert, welche Voraussetzung des § 43 SGB VI verneint wird – das allein entscheidet, worüber gestritten wird.
  3. Entwurf erhaltenSie erhalten den Widerspruchs-Entwurf mit Begründung.
  4. Reha-Verweis prüfenWurde statt der Rente eine Teilhabeleistung bewilligt, prüft die App den Vorrang der Teilhabe (§ 9 Abs. 1 SGB VI) – bleibt der Erfolg aus, gilt der Antrag als Rentenantrag (§ 116 Abs. 2 SGB VI).

Die drei Voraussetzungen des § 43 SGB VI

Der Anspruch hängt an drei Bedingungen, die nebeneinander erfüllt sein müssen: Erwerbsminderung, gemessen an den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes; drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt; und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Fehlt eine, wird abgelehnt – und die Begründung nennt, welche.

Wenn statt der Rente eine Reha bewilligt wird

Das ist keine Ablehnung für alle Zeit: Leistungen zur Teilhabe gehen der Rente vor (§ 9 Abs. 1 SGB VI). Bleibt der Erfolg der Teilhabeleistung aus, gilt der Teilhabe-Antrag als Rentenantrag (§ 116 Abs. 2 SGB VI). Wer das Muster kennt, widerspricht an der richtigen Stelle statt gegen das Falsche.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?

Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Bei Postzustellung im Inland gilt der vierte Tag nach der Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X).

Ist der Widerspruch ohne Begründung wirksam?

Ja. Für die Fristwahrung genügt die Einlegung mit Bezeichnung des Bescheids; die Begründung kann nachgereicht werden.

Ersetzt der Entwurf eine Rechtsberatung?

Nein. Die Entwürfe sind Vorschläge der Software; sie sind keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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WiderspruchWerk dokumentiert Fristen und erstellt Entwürfe. Das ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.